Einwilligung für Mitarbeiterfotos
Wann brauchen Sie eine Einwilligung, was muss darin stehen und wie halten Sie Freigabe und Fotos zusammen?
Wann sollten Sie eine Einwilligung einholen?
Für gezielt produzierte Portraits, Teamfotos und erkennbare Arbeitssituationen von Beschäftigten sollten Sie die Einwilligung vor der Aufnahme schriftlich oder elektronisch einholen. Bei beiläufig abgebildeten Personen oder öffentlichen Veranstaltungen kann die Einordnung anders ausfallen.
Vorlage und ausgefülltes Muster
Laden Sie die ausfüllbare Vorlage herunter oder sehen Sie im deutlich gekennzeichneten Muster, wie Zwecke, Konten und Betriebsangaben konkret eingetragen werden.
Stand 12. August 2026 · Vor dem Einsatz anpassen und fachlich prüfen lassen
PDF-Vorlage
Ausfüllbares Formular mit Einwilligung und Datenschutzinformationen.
Word-Vorlage
Bearbeitbare Fassung für Firmendaten, Kanäle und eigene Kontaktdaten.
Ausgefülltes Muster
Fiktives Beispiel mit ausgewählten Zwecken, Instagram-Konto und ausgefüllten Betriebsangaben.
Das sollte in der Einwilligung stehen
Einwilligung und Fotos zusammenhalten
Eine Vorlage ersetzt keine Prüfung des konkreten Einsatzes
Passen Sie Verantwortlichen, Zwecke, Kanäle, Empfänger, Löschfristen und Widerrufsprozess an. Lassen Sie das angepasste Dokument vor dauerhafter Nutzung fachlich prüfen. Die Nutzungsrechte eines externen Fotografen müssen Sie separat klären.
- Kinder und besonders schutzbedürftige Personen
- medizinische, religiöse, politische oder andere sensible Situationen
- Pressearbeit, öffentliche Veranstaltungen und Interessenabwägungen
- bezahlte Modelle, sensible Aufnahmen oder pauschal unbekannte künftige Zwecke
Quellen und Vertiefung
Quellen und Vertiefung5
- Datenschutz-Grundverordnung, insbesondere Artikel 6, 7 und 13
Rechtsgrundlagen, Bedingungen der Einwilligung, Widerruf und Informationspflichten.
- § 26 BDSG – Datenverarbeitung für Zwecke des Beschäftigungsverhältnisses
Freiwilligkeit, schriftliche oder elektronische Form sowie Aufklärung über Zweck und Widerruf.
- §§ 22 und 23 KunstUrhG – Recht am eigenen Bild
Einwilligungsgrundsatz für die Veröffentlichung von Bildnissen und gesetzliche Ausnahmen.
- LfDI Rheinland-Pfalz: Recht am eigenen Bild
Aufsichtsbehördliche Hinweise zu Beschäftigtenfotos, Freiwilligkeit, Dokumentation und Widerruf.
- BayLDA: Beratung zu Personenfotos auf Unternehmenswebsites
Praxisorientierte Einordnung von Portraits, Beschäftigtenfotos, Veranstaltungen und Informationspflichten.